Grundsätze  
 

Überregionale Koordination

Überregionale Aufgaben

  • Öffentlichkeitsarbeit auf Bundesebene;
  • Gestaltung und Pflege der Leitseite:
  • Werbung, Beratung und Aufnahme neuer Regionen;
  • Überwachung der Verwendung des Namens und Logos;
  • Verhinderung kommerzieller Nutzung der Wort-/Bildmarke;
  • Verwaltung der Mailing-Listen (SNHL, SNML, TEAM);
  • Regelung der Kostenbeteiligung.

Ausführung der überregionalen Aufgaben

  • Bildung eines SN-Regionalsprecherteam (SN-RST) aus den Sprecherinnen und Sprechern der einzelnen Regionen;
  • Wahl eines Koordinators, seines Stellvertreters, eines Schatzmeisters und eines Schriftführers aus dem und durch das SN-RST;
  • Wahl, Dauer der Funktionen und Aufgabenverteilung richtet sich nach der Geschäftsordnung, die von den Regionen im SN-RST einzeln und unmittelbar bestätigt sein muss;
  • · Regelmäßige Information der Regionen über die Tätigkeit des SN-RST durch den Koordinator;
  • Das SN-RST ist keine rechtsfähige Vereinigung. Seine Mitglieder handeln ausschließlich auf Grund des Mandats ihrer Region.