Grundsätze  
 

Regeln zur Gründung neuer Regionen

  • Die juristische Form – als Interessengemeinschaft oder als eingetragener Verein – ist dabei freigestellt;
  • Bildung einer Leitungsgruppe mit einem überregionalen Ansprechpartner;
  • Schriftliche Zustimmung zur Präambel und zu den Statuten/Grundsätzen des SeniorenNet;
  • Zahlung eines einmaligen Beitrags zu den Kosten für Markenschutz, Anpassung der Webpräsenz und Sachaufwendungen. (Die Kostenbeteiligung bei zusätzlichen überregionalen Aktivitäten wird im Einzelfall festgelegt.) Die Zahlungen erfolgen an den jeweiligen Kostenträger (derzeit SeniorenNet Süd ).

SN/SN-Struktur/Statuten 28-02-02